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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hellweg Events

​Stand: 14. September 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter und Vertragspartner ist:

Hellweg Events
Inhaber: Jürgen Heimann
Im Winkel 11
33142 Büren
Deutschland

Telefon: +49 170 4175443
E-Mail: info@hellwegevents.com

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Hellweg Events und seinen Kunden über die jeweils vereinbarten Leistungen.

Kunden können insbesondere Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder sonstige Organisationen sein.

Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Hellweg Events ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

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§ 2 Leistungen

Hellweg Events bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • DJ-Service

  • Event- und Veranstaltungsfotografie

  • Fotoboxen

  • Veranstaltungstechnik und Miettechnik

  • DIY- und Selbstabholpakete

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot beziehungsweise Vertrag.

Darstellungen, Preisbeispiele und Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen der allgemeinen Information und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

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§ 3 Anfrage und Vertragsschluss

Über die Website von Hellweg Events können Anfragen gestellt werden. Eine unmittelbare verbindliche Buchung oder Onlinezahlung über die Website findet nicht statt.

Nach einer Anfrage kann der Kunde ein individuelles Angebot beziehungsweise einen Vertrag erhalten.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in der darin vorgesehenen Form annimmt beziehungsweise ein Vertrag von den Parteien entsprechend bestätigt oder unterzeichnet wird.

Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, genügt Textform, insbesondere E-Mail.

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§ 4 Preise und Zahlung

Die gegenüber Verbrauchern genannten und vereinbarten Preise sind Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer wird in Angeboten und Rechnungen nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.

Fahrtkosten zum im Vertrag vereinbarten Veranstaltungsort sind im vereinbarten Gesamtpreis enthalten und werden nicht zusätzlich berechnet, sofern nicht im individuellen Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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Rechnungen sind, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung per Überweisung zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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§ 5 Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung soll in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Erklärung bei Hellweg Events.

Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht und kein gesetzliches Recht des Kunden entgegensteht, gelten folgende pauschalierte Ausfallentschädigungen:

  • mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung: 0 %

  • 6 Monate bis mehr als 3 Monate vor der Veranstaltung: 10 %

  • 3 Monate bis mehr als 1 Monat vor der Veranstaltung: 30 %

  • 1 Monat bis mehr als 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 %

  • 14 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: bis zu 100 %

Berechnungsgrundlage ist die Vergütung für die stornierten Leistungen.

Von der nach dieser Staffel berechneten Ausfallentschädigung werden in jedem Fall ersparte Aufwendungen von Hellweg Events sowie Einnahmen angerechnet, die durch eine anderweitige Belegung des freigewordenen Termins erzielt werden.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Hellweg Events überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

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§ 6 Terminverschiebungen

Eine Terminverschiebung ist nur möglich, wenn der gewünschte neue Veranstaltungstermin bei Hellweg Events noch verfügbar ist und von Hellweg Events bestätigt wird.

Bei nachvollziehbar dargelegten schwerwiegenden persönlichen Gründen, insbesondere schwerer Krankheit oder Todesfall, erfolgt eine Terminverschiebung bei verfügbarem Ersatztermin ohne zusätzliche Storno- oder Umbuchungsgebühr.

Hellweg Events kann einen angemessenen Nachweis über das Vorliegen des Verschiebungsgrundes verlangen, soweit dies im konkreten Einzelfall zumutbar ist.

Ist der gewünschte Ersatztermin nicht verfügbar, gelten grundsätzlich die Regelungen zur Stornierung, sofern die Parteien keine andere individuelle Vereinbarung treffen.

Bei Terminverschiebungen aus anderen Gründen kann Hellweg Events die Zustimmung zur Verschiebung davon abhängig machen, dass ein durch die Verschiebung tatsächlich entstehender Ausfall angemessen ausgeglichen wird.

Ein hierfür verlangter Betrag darf die Ausfallentschädigung nicht überschreiten, die nach § 5 bei einer vollständigen Stornierung zum gleichen Zeitpunkt angefallen wäre.

Ändert sich durch die Terminverschiebung der Leistungsumfang, können die Parteien hierfür eine neue Preis- oder Leistungsvereinbarung treffen.

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§ 7 Leistungszeiten und „Open End“

Beginn, Dauer und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Ist eine Leistung ausdrücklich als „Open End“ vereinbart, wird allein aufgrund der Dauer der laufenden Veranstaltung keine zusätzliche Stundenvergütung berechnet.

Die vereinbarte Leistung endet mit dem tatsächlichen Ende der Veranstaltung beziehungsweise dann, wenn gesetzliche, behördliche, sicherheitsbezogene oder durch die Veranstaltungsstätte vorgegebene Beschränkungen eine weitere Durchführung nicht zulassen.

Bei Tarifen mit einer ausdrücklich vereinbarten zeitlichen Begrenzung können zusätzliche Stunden nach Absprache erbracht werden.

Die Vergütung zusätzlicher Stunden wird individuell vereinbart.

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§ 8 DJs, Fotografen und Ersatzdienstleister

Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Person als wesentlicher Bestandteil des Vertrags vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten DJs oder Fotografen.

Kann ein für die Veranstaltung vorgesehener DJ oder Fotograf insbesondere wegen Krankheit oder eines anderen nicht vorhersehbaren Ausfalls nicht eingesetzt werden, bemüht sich Hellweg Events um einen geeigneten und möglichst gleichwertigen Ersatz.

Hellweg Events kann hierfür eigene verfügbare Kräfte oder geeignete freie DJs beziehungsweise Fotografen einsetzen.

Entstehen für einen von Hellweg Events organisierten Ersatzdienstleister höhere Kosten als für die ursprünglich vereinbarte Leistung, trägt Hellweg Events diese Mehrkosten.

Kann trotz angemessener Bemühungen kein geeigneter Ersatz bereitgestellt werden, entfällt die Vergütung für den nicht erbrachten Leistungsanteil. Bereits hierauf geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

Organisiert der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit Hellweg Events selbst einen Ersatzdienstleister, entsteht allein hierdurch kein Anspruch gegen Hellweg Events auf Übernahme einer etwaigen Preisdifferenz.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

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§ 9 Pflichten des Kunden und Voraussetzungen am Veranstaltungsort

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Voraussetzungen am Veranstaltungsort rechtzeitig vorhanden sind.

Hierzu gehören insbesondere:

  • eine geeignete und sichere Stromversorgung,

  • ausreichende und geeignete Aufbau- und Betriebsflächen,

  • ein rechtzeitiger und ausreichender Zugang zum Veranstaltungsort,

  • erforderliche Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten,

  • vom Kunden beziehungsweise Veranstalter einzuholende behördliche oder sonstige Genehmigungen und

  • die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Sicherheits- und Nutzungsvorgaben.

Der Kunde hat Hellweg Events rechtzeitig über besondere Vorschriften, technische Voraussetzungen oder Einschränkungen der Veranstaltungsstätte zu informieren, soweit diese die vereinbarte Leistung betreffen.

Entstehen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten nachweisbare zusätzliche Kosten, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

Eigene gesetzliche und sicherheitsrechtliche Pflichten von Hellweg Events bleiben unberührt.

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§ 10 Miettechnik, DIY-Pakete und Fotobox bei Selbstabholung

Bei Mietgegenständen, DIY-Paketen und Fotoboxen zur Selbstabholung beginnt die Obhutszeit des Kunden mit der Übergabe und endet mit der ordnungsgemäßen und vollständigen Rückgabe an Hellweg Events.

Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den bei der Übergabe mitgeteilten Bedienungs- und Sicherheitshinweisen verwendet werden.

Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung von Hellweg Events nicht zulässig.

Bei Selbstabholung kann eine Kaution verlangt werden.

Die Höhe der Kaution richtet sich nach Art und Wert der überlassenen Gegenstände und beträgt derzeit in der Regel zwischen 50,00 Euro und 100,00 Euro.

Die konkrete Höhe wird vor beziehungsweise bei der Übergabe mit dem Kunden vereinbart.

Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt beziehungsweise freigegeben, soweit keine fälligen Gegenansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.

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§ 11 Rückgabe und Reinigung von Mietgegenständen

Bei Selbstabholung erfolgt die Rückgabe grundsätzlich am Folgetag der Veranstaltung.

Die konkrete Rückgabezeit wird individuell vereinbart.

Kann der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden, hat der Kunde Hellweg Events unverzüglich zu informieren.

Durch eine vom Kunden zu vertretende verspätete Rückgabe tatsächlich entstehende zusätzliche Miet-, Ausfall- oder sonstige Mehrkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

Mietgegenstände, die ohne Betreuung durch Hellweg Events überlassen werden, sind gereinigt, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Normale vertragsgemäße Gebrauchsspuren stellen keine Beschädigung dar.

Ist aufgrund einer außergewöhnlichen Verschmutzung eine über die übliche Aufbereitung hinausgehende Reinigung erforderlich, können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten berechnet werden.

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§ 12 Beschädigung, Verlust und Diebstahl von Mietgegenständen

Der Kunde hat die überlassenen Mietgegenstände während seiner Obhutszeit sorgfältig zu behandeln und angemessen vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen, Verluste oder Diebstähle.

Dies betrifft insbesondere Selbstabholungen und sonstige Vermietungen, bei denen Hellweg Events während der Nutzung nicht selbst vor Ort ist.

Bei reparablen Schäden können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten verlangt werden.

Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden kann der tatsächlich entstandene Schaden einschließlich der erforderlichen Ersatzbeschaffung geltend gemacht werden.

Ein Vorteil, der Hellweg Events durch den Ersatz einer gebrauchten Sache durch eine höherwertige neue Sache entsteht, ist bei der Schadensberechnung nach den gesetzlichen Grundsätzen zu berücksichtigen.

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§ 13 Mängel bei Mietgegenständen

Hellweg Events übergibt Mietgegenstände in einem für den vereinbarten Zweck geeigneten Zustand.

Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst bei der Übergabe und später auftretende Mängel unverzüglich nach Feststellung mitteilen.

Hellweg Events ist Gelegenheit zu geben, einen behebbaren Mangel innerhalb angemessener Zeit durch Reparatur oder Bereitstellung eines geeigneten Ersatzgegenstands zu beseitigen, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

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§ 14 Fotografie

Soweit Fotografie vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe der bearbeiteten Bilddateien digital im JPG-Format.

Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien oder unbearbeiteten Rohdateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

Art und Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und dem vereinbarten Vertragszweck.

Die Urheberrechte verbleiben beim jeweiligen Urheber, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

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§ 15 Online-Fotogalerien und Fotoboxbilder

Soweit vereinbart, werden Foto- beziehungsweise Fotoboxgalerien passwortgeschützt online bereitgestellt.

Die vereinbarte Mindestverfügbarkeit beträgt 3 Wochen ab Bereitstellung beziehungsweise ab dem dem Kunden mitgeteilten Bereitstellungszeitpunkt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm gewünschten Dateien innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und anschließend selbst zu sichern.

Hellweg Events kann eine Galerie freiwillig länger bereitstellen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine über die vereinbarte Mindestdauer hinausgehende Online-Verfügbarkeit.

Nach Ablauf der Mindestverfügbarkeit darf die Galerie entfernt werden.

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§ 16 Verwendung von Fotos und Videos für Werbung und Referenzen

Eine Veröffentlichung von kunden- oder veranstaltungsbezogenen Fotos oder Videos durch Hellweg Events zu Referenz-, Social-Media-, Werbe- oder sonstigen Veröffentlichungszwecken erfolgt nicht allein aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine solche Verwendung erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung oder eine andere im konkreten Einzelfall ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.

Eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung wird von der eigentlichen Buchung getrennt behandelt.

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§ 17 Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Leistungshindernisse

Kann eine vertragliche Leistung aufgrund eines Umstands, den keine Vertragspartei zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse, nicht oder nur teilweise erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Parteien werden sich in einem solchen Fall nach Möglichkeit um eine für beide Seiten angemessene Lösung, insbesondere einen Ersatztermin, bemühen.

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§ 18 Haftung von Hellweg Events

Hellweg Events haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und

  • soweit Hellweg Events ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Hellweg Events nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von Hellweg Events für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Hellweg Events.

Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

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§ 19 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen kann grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Ob ein Widerrufsrecht besteht oder gesetzlich ausgeschlossen ist, richtet sich nach der konkret gebuchten Leistung und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Soweit bei einem konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen und, soweit erforderlich, eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular gesondert.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine im Einzelfall erforderliche Widerrufsbelehrung.

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§ 20 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Hellweg Events.

Soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, können die hierfür notwendigen Daten insbesondere an eingesetzte freie DJs, Fotografen oder sonstige zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Dienstleister übermittelt werden.

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§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften eingeschränkt werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Hellweg Events Gerichtsstand.

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§ 22 Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Hellweg Events und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

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